Spruch Die Strafverfügung des Bezirksgerichtes Bregenz vom 22. September 1999, GZ 4 U 243/99a-4, verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 136 Abs 1 StGB. Diese Strafverfügung, der gleichzeitig gefasste Beschluss gemäß § 494a Abs 1 Z 2 und Abs 6 StPO sowie die darauf beruhenden Verfügungen werden aufgeho…
Text Gründe: Im Verfahren AZ 4 U 243/99a des Bezirksgerichtes Bregenz wurde Andrea D***** mit rechtskräftiger Strafverfügung vom 22. September 1999 (ON 4) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt, weil sie in der Zeit …
Rechtliche Beurteilung Das Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB verantwortet, wer ein Fahrzeug, das zum Antrieb mit Maschinenkraft eingerichtet ist, ohne Einwilligung des Berechtigten in Gebrauch nimmt. Wird wie hier nach den in der Strafverfügung ausgedrückten Sachverhaltsannahmen eine o…