JudikaturJustizRS0115672

RS0115672 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2004

Hat sich der Berufungswerber auf fehlende Feststellungen des Erstgerichts nicht bezogen, so war auch der Berufungsgegner nach dem zweiten Satz des § 473a Abs 1 ZPO nicht gehalten, den Mangel solcher Feststellungen und die unterbliebene Erörterung des geltend gemachten Rechtsgrundes des Anerkenntnisses durch das Erstgericht zu rügen.

Entscheidungen
2