RS0115653 – OGH Rechtssatz
RS0115653 – OGH Rechtssatz
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Zeiten, in denen der Arbeitnehmer wegen einer unberechtigt ausgesprochenen Entlassung von einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgeht, werden nicht als Zeiten einer Dienstverhinderung im Sinn dieser Bestimmung angesehen. Von einer Beeinträchtigung - dienstlicher - betrieblicher Interessen durch langdauernde Krankenstände kann bei einem Arbeitnehmer, der ohnehin wegen einer unberechtigten Entlassung vom Betrieb ausgeschlossen ist, nicht ausgegangen werden.