JudikaturJustizRS0115647

RS0115647 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Oktober 2004

Das Vergehen nach § 129 Abs 1 KartG 1988 ist ein schlichtes Tätigkeitsdelikt, dessen Tatbestand sich in der volkswirtschaftlich nicht gerechtfertigten Benützung eines Kartells erschöpft, wogegen der Eintritt eines bestimmten Erfolges, wie etwa einer tatsächlichen Preissteigerung, nicht verlangt wird (EvBl 2001/8 = JBl 2001/198). Bei einem Submissionskartell bedarf es nicht der "Ausschaltung des tatsächlichen Bestbieters".

Entscheidungen
3