RS0115542 – OGH Rechtssatz
RS0115542 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
§ 142 HGB findet auch dann Anwendung, wenn das Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter der Personenhandelsgesellschaft und der Eintritt desjenigen, auf den das Unternehmen der Personenhandelsgesellschaft zum Zwecke der Fortführung als Einzelunternehmen vereinbarungsgemäß übergehen soll, gleichzeitig erfolgen.