RS0115404 – OGH Rechtssatz
RS0115404 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Bei verbotenen Sicherungsgeschäften hat der Gläubiger zu beweisen, dass der Verbraucher von einer Schuld befreit wurde (so bereits ÖBA 2000, 433).
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Bei verbotenen Sicherungsgeschäften hat der Gläubiger zu beweisen, dass der Verbraucher von einer Schuld befreit wurde (so bereits ÖBA 2000, 433).