RS0115355 – OGH Rechtssatz
RS0115355 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Dieses Abkommen schafft ein System der internationalen Zuständigkeit; völkerrechtliche Immunität von Staaten und Diplomaten fallen nicht unter diese Frage und bleiben hievon unberührt. Der Anwendungsbereich des Abkommens ist auf Zivil- und Handelssachen beschränkt (Art 1); Ansprüche, die aus der Ausübung hoheitlicher Befugnisse einer Behörde entstanden sind, sind davon ebenso ausgeschlossen wie Ansprüche aus Staatshaftung.