JudikaturJustizRS0115355

RS0115355 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. März 2020

Dieses Abkommen schafft ein System der internationalen Zuständigkeit; völkerrechtliche Immunität von Staaten und Diplomaten fallen nicht unter diese Frage und bleiben hievon unberührt. Der Anwendungsbereich des Abkommens ist auf Zivil- und Handelssachen beschränkt (Art 1); Ansprüche, die aus der Ausübung hoheitlicher Befugnisse einer Behörde entstanden sind, sind davon ebenso ausgeschlossen wie Ansprüche aus Staatshaftung.

Entscheidungen
6