JudikaturJustizRS0115354

RS0115354 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2022

Für die Zuerkennung einer unbefristeten Pension muss eine die gesetzliche Befristung (24 Monate) übersteigende Dauer der Berufsunfähigkeit feststehen. Bestehen Chancen auf eine Besserung des Leidenszustandes, kann von dauernder Invalidität keine Rede sein.

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