Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts wie folgt zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der Klägerin die Invaliditätspension im gesetzlichen Ausmaß über den 31. 7. 2005 h…
Text Entscheidungsgründe : Mit Bescheid der Beklagten vom 27. 6. 2005 wurde der Antrag der Klägerin vom 10. 3. 2005 auf Weitergewährung der mit 31. 7. 2005 befristeten Invaliditätspension abgelehnt. Das Erstgericht wies auch im zweiten Rechtsgang das Klagebegehren, die Beklagte sei schuldig, der Kläg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, weil das Berufungsgericht bei seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs in vergleichbaren Fällen abgewichen ist, und im Ergebnis auch teilweise berechtigt. Die Klägerin macht zusammengefasst geltend, sie habe eine zweijährige Fachausbildung zur A…