JudikaturJustizRS0115206

RS0115206 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
10. Juli 2012

Eine Ware wird unter einem Zeichen "angeboten", wenn im Internet ein Website aufgesucht werden kann, auf der die Ware ein einer dem Zeichen verwechselbar ähnlichen Ausstattung abgebildet ist und auf der für sie geworben wird.

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