Spruch 1. Die Anträge vom 4. und 7. März 2001 auf "Delegierung des Personalsenatsverfahrens" werden zurückgewiesen. 2. Den Anträgen vom 5. Jänner, 4. März 2001 samt Ergänzung vom 7. März 2001 auf "Delegierung aller am Landesgericht Innsbruck anhängigen Strafverfahren, insbesondere das Verfahren 28 H…
Text Gründe : DI Dr. Wilhelm P***** wurde mit Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengericht vom 24. November 1999, GZ 28 Vr 904/97 2177, (im zweiten Rechtsgang) wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs 2 lit a und b FinStrG zu einer bedingt nachgesehenen Geld …
Rechtliche Beurteilung Zu 1.: Die in den §§ 62, 63 Abs 1 StPO normierte Befugnis zur Delegierung erstreckt sich nur auf "Strafverfahren". Das beim Landesgericht Innsbruck abgeführte "Personalsenatsverfahren" kann demnach - auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass im konkreten Fall auch über die Schließung einer E…