JudikaturJustizRS0115060

RS0115060 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Oktober 2023

Ist der Mangel noch nicht verbessert und fordert der Besteller das Deckungskapital für die Mängelbehebungskosten, so hat er Anspruch auf Ersatz der objektiv notwendigen Behebungskosten.

Entscheidungen
6