JudikaturJustizRS0114731

RS0114731 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. November 2023

Für den Gläubiger ist die Vernachlässigung der Zahlungspflicht das Hauptindiz für die Obliegenheitsverletzung nach § 210 Abs 1 Z 1 KO, die er zu bescheinigen hat. Solange regelmäßig Zahlungen eingehen, trifft den Gläubiger keine Nachforschungspflicht.

Ob den Schuldner an der Nichtzahlung kein Verschulden trifft hat das Gericht von Amts wegen zu erheben.

Entscheidungen
5