RS0114731 – OGH Rechtssatz
RS0114731 – OGH Rechtssatz
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Für den Gläubiger ist die Vernachlässigung der Zahlungspflicht das Hauptindiz für die Obliegenheitsverletzung nach § 210 Abs 1 Z 1 KO, die er zu bescheinigen hat. Solange regelmäßig Zahlungen eingehen, trifft den Gläubiger keine Nachforschungspflicht.
Ob den Schuldner an der Nichtzahlung kein Verschulden trifft hat das Gericht von Amts wegen zu erheben.