Spruch 1. Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. 2. Die Anträge auf Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften über das Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichtes Wels, auf Einleitung des Gesetzesprüfungsverfahrens gemäß Art 89 Abs 2 iVm Ar…
Text Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Nachdem das Erstgericht die beiden Geschäftsführer der Gesellschaft erfolglos aufgefordert hatte, die Jahresabschlüsse für die Jahre 1997 und 1998 offenzulegen, verhängte es die ihnen angedrohte Strafstrafe…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig, weil der Oberste Gerichtshof noch nicht zur Rechtsfrage Stellung genommen hat, ob ein in einem anhängigen Zwangsstrafenverfahren eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH die Aussetzung der übrigen (bei anderen Gerichten) anhängigen ähnlichen oder glei…