JudikaturJustizRS0114615

RS0114615 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. September 2001

Eine Zeit, während der ein Dienstantritt wegen einer unberechtigten Entlassung durch den Arbeitgeber nicht in Betracht kommt, ist nicht als Dienstverhinderung wegen eines Unfalles oder einer Krankheit anzusehen.

Entscheidungen
2