Spruch Der Revision wird nicht Folge geben. Der Kläger ist schuldig, der Beklagten die mit 1.566,36 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 261,06 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Beklagte belieferte die spätere Gemeinschuldnerin nach einem Zwangsausgleich nur mehr gegen Barzahlung oder Vorlage einer Bankgarantie. Zu diesem Zweck eröffnete eine Bank am 29. 5. 2002 im Auftrag der Gemeinschuldnerin und ihres Geschäftsführers eine Bankgarantie über 21.80…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Die Anfechtung nach den §§ 30 und 31 KO scheitert am Zug-um-Zug-Charakter der Sicherstellungen. 1.1. Die Beklagte lieferte nur gegen Barzahlung oder Sicherstellung; die Sicherstellung erfolgte spätestens zugleich mit der Begründung der jeweils bes…