Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich des rechtskräftigen Zuspruchs von S 9.868,-- sA zu lauten haben: "Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei S 197.368,-- samt 5 % Zinsen seit 11. 1. 1997 binnen 14 Tagen bei…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin hielt treuhändig einen Geschäftsanteil an einer GesmbH, den sie am 1. 12. 1993 an den einzigen weiteren Gesellschafter und Geschäftsführer übertrug, der dadurch Alleingesellschafter wurde. Die auf diesen Geschäftsanteil entfallende Stammeinlage war nur zur Hälfte …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und auch berechtigt. Gemäß § 66 GmbHG kann die Gesellschaft den mit der Einzahlung der Stammeinlage säumigen Gesellschaftern unter Bestimmung einer Nachfrist für die Einzahlung den Ausschluß aus der Gesellschaft mittels rekommandierten Schreibens androhen (Abs 1). Nach fr…