JudikaturJustizRS0114569

RS0114569 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Mai 2010

Auch wenn im Konkurs über das Vermögen von Gesellschaft und Alleingesellschafter der selbe Masseverwalter bestellt ist, sind die in § 66 GmbHG vorgeschriebenen Förmlichkeiten des Kaduzierungsverfahren einzuhalten.

Entscheidungen
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