Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 16.020,-- (darin enthalten S 2.670,-- USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Anton S***** war Geschäftsführer (im Folgenden Geschäftsführer) der T***** GmbH (im Folgenden Gemeinschuldnerin). Darüber hinaus betrieb er auch noch ein nicht prot. Einzelunternehmen. Da er nicht in der Lage war, seine - durch Pfändungen der beklagten Partei nur unzureichend …
Rechtliche Beurteilung Zutreffend macht die Beklagte in ihrer Zulassungsbeschwerde geltend, dass oberstgerichtliche Rechtsprechung zur - über den Einzelfall hinaus bedeutsamen - Frage fehlt, ob im Falle einer erfolgreichen Anfechtung einer Umbuchung oder Überrechnung nach § 215 Abs 4 BAO durch den Masseverwalter der umge…