JudikaturJustizRS0114319

RS0114319 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. November 2023

Gattungsbegriffe (hier: "Softgun-Pistole") genügen als Feststellungsgrundlage für Rechts- und Subsumtionsrüge nur, wenn sie die subsumtionsrelevanten (entscheidenden) Tatsachen im Wahrspruch zum Ausdruck bringen. Allfällige, auf einer Verletzung der in den §§ 312 bis 317 StPO enthaltenen Vorschriften beruhende Feststellungsmängel sind im geschworenengerichtlichen Verfahren Gegenstand der Fragenrüge (Z 6).

Entscheidungen
9