JudikaturJustizRS0114314

RS0114314 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juni 2017

Dieser Haftungsbeschränkung liegt die Vermutung des Gesetzgebers zugrunde, dass der Geschenkgeber erst durch die späteren Geschenke gegenüber dem Noterben pflichtwidrig handelte.

Entscheidungen
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