JudikaturJustizRS0114252

RS0114252 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 2000

Bei bloßen Annexentscheidungen, die wie etwa Kostenfestsetzungs- oder Kostenerstattungsbeschlüsse im Anschluss an ein Hauptverfahren ergehen, ohne dass zuvor neuerlich ein verfahrenseinleitender Schriftsatz zuzustellen wäre, ist für eine Versagung der Anerkennung nach Art 27 Nr 2 kein Raum. Kein Annexcharakter der Festsetzung einer Vergütung für anwaltliche Leistungen nach § 19 BRAGO und damit kein urkundlicher Zustellnachweis gemäß Art 46 Nr 2 LGVÜ, sondern ein solcher nach Art 47 Nr 1 LGVÜ.