Spruch Dem Rekurs wird nicht Folge gegeben. Die Kosten des Rekursverfahrens sind weitere Kosten des Verfahrens erster Instanz.…
Text Begründung: Der Antragsteller und betreibende Gläubiger (im Folgenden: Betreibender), ein deutscher Rechtsanwalt, begehrte den Vergütungsfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 2. 1. 1998 für Österreich für vollstreckbar zu erklären und ihm aufgrund dieses vollstreckbaren Exekuti…
Rechtliche Beurteilung 1. Die Regelung des Art 27 Nr 2 LGVÜ ist mit der des Art 27 Nr 2 EuGVÜ identisch. Bei der Auslegung gleichlautender Bestimmungen beider Übereinkommen dürfen nationale Gerichte von Urteilen des EuGH zur Auslegung des EuGVÜ, die vor dem 16. 9. 1988 ergangen sind, nicht abgehen (SZ 71/31; SZ 71/29; SZ…