Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Begründung: Die E***** AG ist seit 20. 5. 1999 im Firmenbuch eingetragen. Ihr Geschäftszweig ist der Versandhandel. Einziges Vorstandsmitglied ist Gerhard B*****. Am 5. 6. 2001 langte beim Erstgericht ein Schreiben des Mag. Walter M. F***** betreffend di…
Text An Bettina R*****: Schreiben des "Jürgen M*****, Rechtsanwalt, i.A. von Friedrich M*****, Postfach 210, A 1200 Wien", mit der Information über einen Preisgewinn, der anzufordern sei, samt einer Liste bisher ausbezahlter Gewinne; eine als "notarielle Gewinnbestätigung für Frau Bettina R*****" betite…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist jedoch nicht berechtigt. Gemäß § 14 Abs 1 HGB haben der Vorstand (Geschäftsführer) oder die Abwickler (Liquidatoren) einer Kapitalgesellschaft auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die Rechtsform, den Sitz und die Fi…