Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: Der am 30. 10. 1936 geborene Kläger war seit dem Jahr 1987 an der HTBLA in Wels als Vertragslehrer beschäftigt. Er hat im letzten Jahr vor dem Stichtag (1. 10. 1998) eine Lehrverpflichtung im Ausmaß von 28,77 Werteinheiten ausgeübt. Die volle Lehrverpflichtung beträgt 20 Werte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht berechtigt. Die Gleitpension (§ 253c ASVG) wurde durch die 51. ASVG-Novelle BGBl 1993/335 (Sozialrechtsänderungsgesetz - SRÄG 1993) eingeführt. Nach den Gesetzesmaterialien sollte bei Erreichen der Altersgrenze und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen für die vorzeitige A…