Spruch 1. Die Rekursbeanwortung der klagenden Partei wird zurückgewiesen. 2. Dem Rekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die Rekurswerberin hat die Kosten ihres erfolglosen Rechtsmittels selbst zu tragen.…
Text Begründung: Mit seiner am 2. 10. 1998 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte der Kläger von der Beklagten an offener Handelsvertreterprovision sowie an Entschädigung gemäß § 24 HVertrG S 61.312,80 sA. Gegen den klagsstattgebenden Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch und wendete die …
Rechtliche Beurteilung Der Rekurs der Beklagten ist mangels Vorliegens einer Rechtsprechung zu der hier in Frage stehenden Bestimmung des § 11a Abs 1 Z 4 lit e ASGG zulässig; es kommt ihm jedoch keine Berechtigung zu. Vor Eingehen in die Sache selbst ist zur Zulässigkeit der Rechtsmittelschriften zu erwägen: Der Oberst…