Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden in dem die Abweisung des Eintragungsbegehrens der Antragstellerin betreffenden Teil wie folgt abgeändert: "Auf Grund der Pfandurkunde vom 9. 10./20. 10. 1998 und des Rangordnungsbeschlusses des BG Linz-Land vom 13. 10.…
Text Begründung: Das Erstgericht hat das aus dem Spruch ersichtliche Eintragungsbegehren abgewiesen. Zwei der von ihm erkannten Eintragungshindernisse hat das Rekursgericht aus hier nicht weiter zu erörternden Gründen verworfen (§ 95 Abs 3 iVm § 126 Abs 3 GBG); ein drittes, auch vom Rekursgericht angen…
Rechtliche Beurteilung Die fragliche Bestätigung dient dem urkundlichen Nachweis der Vertretungsmacht jener Personen, die - notariell beglaubigt - am 20. 10. 1998 den Pfandbestellungsvertrag für die Pfandnehmerin unterschrieben haben. Dies ist in verkürzter, aber doch zulässiger Weise so geschehen, dass ein öffentlicher …