Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei die mit 7.912,32 S (darin 1.318,72 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Der Kläger ist - in einer Kärntner Katastralgemeinde - Eigentümer der Liegenschaften EZ 11 (Gesamtfläche etwa 13,5 ha) u. a. mit den Grundstücken 213/1 und .12/1 samt Wohnhaus und EZ 13 (Gesamtfläche 6.7872) mit altem und neuem Wohnhaus. Die sechstbeklagte Partei ist eine f…
Rechtliche Beurteilung 1. Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichen Rechts (SZ 68/132; SZ 49/162). Demnach sind deren Satzungen - ab ihrer Anerkennung durch Bescheid der Wasserrechtsbehörde - gleichfalls öffentliches Recht (SZ 68/132; 1 Ob 46/94), jedoch keine Verordnungen ( Adamovich/Funk , Allgemeine…