JudikaturJustizRS0113494

RS0113494 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Februar 2015

Die berechtigten Interessen des Abgebildeten werden verletzt, wenn er auf erniedrigende Art abgebildet wird. Die Abbildung eines in wegen Mordes Angeklagten in Handschellen muss nicht in diesem Sinn erniedrigend wirken.

Entscheidungen
3