Spruch Der außerordentlichen Revision wird Folge gegeben. Die angefochtene Entscheidung wird dahin abgeändert, dass das Urteil des Erstgerichts mit Ausnahme der Kostenentscheidung wiederhergestellt wird. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 418,78 EUR (darin 69,80 EUR USt) bestim…
Text Entscheidungsgründe: [1] Mit am 16. 3. 2017 im Verfahren AZ * des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz als Arbeits und Sozialgericht (künftig: Vorverfahren) zwischen dem Kläger und der beklagten Pensionsversicherungsanstalt abgeschlossenen Vergleich wurde festgestellt, dass beim Kläger ab 1.…
Rechtliche Beurteilung [13] Die Revision ist zulässig, weil die Anwendung der Grundsätze der Rechtsprechung auf den vorliegenden Fall durch die Vorinstanzen korrekturbedürftig ist. Sie ist auch berechtigt . [14] 1.1. Mit der Schaffung des Rehabilitationsgeldes ist der Gesetzgeber des Sozialrechts Änderungsgesetzes 2…