Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit S 23.512,50 (darin enthalten S 3.918,75 USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 28. 12. 1993 wurde die F***** Vertriebsgesellschaft mbH (in der Folge: Vertriebsgesellschaft) mit dem Sitz in K***** gegründet. Selbständig vertretungsbefugte Gesellschafter waren laut Firmenbucheintragung (zum Stichtag 28. 11. 1995) seit 16. 2. 19…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision der beklagten Partei ist zulässig, weil zur hier für die Entscheidung maßgeblichen Frage, ob ein für einen Kontokorrentkredit bestelltes Pfand für einen Debetsaldo haftet, der durch die Durchführung eines am selben Tag wie die fristlose Kündigung des Kontokorrentkredit…