JudikaturJustizRS0113241

RS0113241 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. März 2006

Die mit der Begründung von Wohnungseigentum verbundene Übertragung der ausschließlichen Nutzungsbefugnisse an einem bestimmten Objekt lässt die korrespondierenden gemeinschaftlichen Verwaltungsbefugnisse auf den Wohnungseigentümer übergehen. Nach redlicher Verkehrsübung ist anzunehmen, dass sich die Partner eines Wohnungseigentumsvertrages im Zuge der gegenseitigen Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte auch darauf geeinigt haben, jeden Einzelnen mit der notwendigen Verwaltungsvollmacht zur Verwirklichung seines Nutzungsrechtes auszustatten, sofern die Interessen der anderen Mit- und Wohnungseigentümer nicht gefährdet sind.

Entscheidungen
5