Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die zweitklagende Partei ist schuldig, der erstbeklagten Partei die mit 6.086,40 S (darin 1.014,40 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Entscheidungsgründe: Die gerichtliche Aufkündigung der klagenden Parteien, die der Sache nach auf den Kündigungsgrund gemäß § 30 Abs 2 Z 3 2. Fall MRG gestützt, beim Erstgericht am 11. März 1997 eingebracht und am 13. März 1997 durch die Erlassung des Auftrags nach § 562 Abs 1 ZPO gerichtlich erled…
Rechtliche Beurteilung Die außerordentliche Revision des Zweitklägers ist in Ermangelung einer Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den Rechtsfolgen alternativer Kündigungstermine in einer gerichtlichen Aufkündigung zulässig; sie ist jedoch nicht berechtigt. 1. Die Einleitung eines Verfahrens kann nicht bedingt erf…