JudikaturJustizRS0112765

RS0112765 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2018

Wie sich aus Art 18 LGVÜ ergibt, betrifft dies nur die Zuständigkeit der Gerichte Österreichs an sich. Zu prüfen ist daher noch, ob auch eine allfällige örtliche Unzuständigkeit des Erstgerichtes geheilt wäre.

Entscheidungen
3