JudikaturJustizRS0112679

RS0112679 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 2001

Durch § 44 MRG wird der zeitliche Anwendungsbereich der Präklusionsregelungen in § 16 Abs 8 und § 26 Abs 3 MRG dahin eingeschränkt, dass diese Regelungen nicht auf - aus der Sicht des 3. WÄG - "Altverträge" anzuwenden sind. Nach allgemeinen Grundsätzen ist diese Abgrenzungsregelung auch auf Verfahren über die Zulässigkeit des Mietzinses anzuwenden, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen § 44 MRG am 1. 9. 1999 (Art IX Z 3 der WRN 1999) noch anhängig waren.

Entscheidungen
3