JudikaturJustizRS0112669

RS0112669 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2015

Die Pflicht zu richtlinienkonformer Auslegung beschränkt sich nicht allein auf Vorschriften, welche zur Umsetzung einer Richtlinie erlassen worden sind; sie erstreckt sich vielmehr auf den gesamten (auch bisherigen, früheren) Rechtsbestand des Mitgliedstaates.

Entscheidungen
8