JudikaturJustizRS0112613

RS0112613 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. Oktober 2015

Das Günstigkeitsprinzip des § 21 Abs 1 Z 1 WGG 1979 ist - bezogen auf den Fall einer Preisvereinbarung nach § 15 WGG 1979 - so zu verstehen, dass die Vereinbarung nur dann und insoweit rechtsunwirksam ist, als der Gesamtpreis für die Einräumung von Wohnungseigentum den am Kostendeckungsprinzip orientierten Preisbildungsvorschriften des WGG 1979 widerspricht.

Entscheidungen
5