JudikaturJustizRS0112593

RS0112593 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Juni 2019

§ 37 KO normiert das Anfechtungsmonopol des Masseverwalters, das ihm allein die Anfechtung im Konkurs vorbehält und alle Konkursgläubiger an jede Art der Ausübung oder Nichtausübung des Anfechtungsanspruchs bindet (SZ 50/39).

Entscheidungen
5