Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.127,60 EUR (darin 324,60 EUR USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Bank ist Gläubigerin des nunmehrigen Gemeinschuldners. Dieser hatte am 4. Juni 2004 einen Vertrag unterfertigt, mit dem er der Beklagten, seiner Schwester, seinen Hälfteanteil an einer Liegenschaft verkaufte. Am 26. Juli 2005 teilte die klagende Partei der Beklagten…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist aus dem vom Berufungsgericht angegebenen Grund zulässig, aber nicht berechtigt. Wie sich aus der Begründung der Revision ergibt, wird darin die Rechtsansicht der zweiten Instanz, das - außer dem Fall des § 189 KO - bestehende Anfechtungsmonopol des Masseverwalte…