JudikaturJustizRS0112504

RS0112504 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Oktober 2020

Aus einer anlässlich der Auflösung der Ehe getroffenen Vereinbarung abgeleitete Ansprüche sind aus dem ehelichen Güterstand entspringende Ansprüche, weshalb die Anwendbarkeit des LGVÜ auf solche ausgeschlossen ist.

Entscheidungen
6