Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Der Antragsteller K*****club ***** a) hat die Kosten seines erfolglosen Revisionsrekurses selbst zu tragen und b) ist schuldig, der Antragsgegnerin Österreichische B***** Aktiengesellschaft binnen 14 Tagen die mit S 10.162,50 bestimmten Kosten der Revisi…
Text Begründung: Mit Bescheid vom 26. 3. 1993 erteilte die Verwaltungsbehörde dem K*****club ***** (in der Folge Antragsteller) die wasserrechtliche und naturschutzbehördliche Bewilligung zur Errichtung von zwei Schwimmstegen samt drei Plattformen vor einem Ufergrundstück des M*****sees; die Entscheidun…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Antragstellers ist zulässig, aber nicht berechtigt. Vorweg ist der von der Antragsgegnerin in ihrer Revisionsrekursbeantwortung erhobene Einwand der Verspätung des Revisionsrekurses des Antragstellers zu erledigen: Der vom Antragsteller am 10. 11. 1998 also nach Ablauf der 1…