Spruch Der Revision wird teilweise Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die Entscheidung unter Einschluß der bestätigten Aussprüche insgesamt wie folgt zu lauten hat: "Die beklagte Partei ist schuldig, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs die Verbreitu…
Text Entscheidungsgründe: Der Beklagte ist Notar und hat seinen Amtssitz in G*****. Er ist nach der Einteilung des Gerichtskommissariates für die Bezirke G***** und G*****-Umgebung außerhalb seines Amtssitzes auch für die Marktgemeinde J***** zuständig. Mit Bescheid vom 23. 4. 1997 verpflichtete die No…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, weil ein vergleichbarer Sachverhalt noch nicht an den Obersten Gerichtshof herangetragen worden ist; das Rechtsmittel ist teilweise berechtigt. Die Klägerin befaßt sich breit mit der Frage, inwieweit hoheitliche Akte im Verhältnis zu Mitbewerbern den Charakt…