RS0112184 – OGH Rechtssatz
RS0112184 – OGH Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist von der gesetzlichen Konzeption her nicht darauf angelegt, zeitabhängige und potentiell auch mit Nichtgesellschaftern abschließbare Verträge, die überdies teilweise schuldrechtliche Regelungen enthalten, in ihren Einzelheiten aufzunehmen. Hier:
Ergebnisabführungsvertrag.