JudikaturJustizRS0112184

RS0112184 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Mai 1999

Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist von der gesetzlichen Konzeption her nicht darauf angelegt, zeitabhängige und potentiell auch mit Nichtgesellschaftern abschließbare Verträge, die überdies teilweise schuldrechtliche Regelungen enthalten, in ihren Einzelheiten aufzunehmen. Hier:

Ergebnisabführungsvertrag.