Spruch Das Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 18. Juni 2002, GZ 9 U 475/01t-39, verletzt das Gesetz 1) in der rechtlichen Beurteilung der DI Christian F***** angelasteten Tathandlung, welche die schwere (§ 84 Abs 1 StGB) Verletzung von sechs Personen und die (nicht qualifizierte) Verletzung einer we…
Text Gründe: DI Christian F***** wurde vom Bezirksgericht Innsbruck mit dem im Spruch angeführten Urteil "des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 und Abs 4 erster Fall StGB" schuldig erkannt. Danach hat er am 11. Jänner 2001 in Innsbruck - verkürzt wiedergegeben - fahrlässig schwe…
Rechtliche Beurteilung Durch die Nichtbeachtung des idealkonkurrierenden Zusammentreffens der in jedem einzelnen Verletzungsfall verwirklichten strafbaren Handlungen einerseits und durch den Zuspruch der Privatbeteiligtenansprüche andererseits wurde, wie der Generalprokurator mit seiner deshalb erhobenen Nichtigkeitsbesch…