Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Die Beschlüsse der Vorinstanzen werden aufgehoben und die Rechtssache an das Erstgericht zur neuerlichen Entscheidung nach Verfahrensergänzung zurückverwiesen. Der Revisionsrekurswerber hat die Kosten seines Revisionsrekurses selbst zu tragen.…
Text Begründung: Die minderjährigen L***** und A***** T***** lebten in Pflege und Erziehung ihrer Mutter. Der unterhaltspflichtige Vater der Kinder war mit rechtskräftigem Beschluss des Bezirksgerichts Linz vom 6. 2. 2009, GZ 5 P 191/05k U8, zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von je 250 EUR pro Kin…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig und im Sinne des eventualiter gestellten Aufhebungsantrags berechtigt. 1. Vorweg ist festzuhalten, dass das Erstgericht über den Antrag, auch den Rechtsträger des gesetzlichen Vertreters und die Pflegeperson zum Rückersatz zu verpflichten, zwar nicht formell im Spruc…