Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, daß die (restlichen) Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, 1.) dem Erstkläger Insolvenz-Ausfallgeld von S 29.912,43 netto und 2.) dem Zweitkläger Insolvenz-Ausfallgeld von S 23.277,13 jeweils samt …
Text Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der Arbeitgeberin, eine Haustechnik GesmbH, der beiden Kläger wurde am 7. 11. 1996 das Konkursverfahren eröffnet. Am 7. 1. 1997 erklärten beide Kläger gemäß § 25 KO ihren Austritt. Sie beantragten unter anderem bei der beklagten Partei Insolvenz-Ausfallgeld f…
Rechtliche Beurteilung Zweck des IESG ist eine sozialversicherungsrechtliche Sicherung von Entgeltansprüchen und sonstigen aus dem Arbeitsverhältnis erwachsenden Ansprüchen von Arbeitnehmern im Falle der Insolvenz ihres Arbeitgebers. Versichertes Risiko ist demnach im Kernbereich die von den Arbeitnehmern typischerweise …