Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit S 10.665 (darin enthalten S 1.777,50 Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Mit Gesellschaftsvertrag vom 20. 1. 1994 errichtete der Beklagte gemeinsam mit einem zweiten Gesellschafter die D***** GmbH (im folgenden nur mehr Gesellschaft genannt) mit Sitz in W*****. Am 15. 6. 1994 wurde er alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer des Unternehmens. …
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. Die Revisionsausführungen beziehen sich zunächst allein auf die Anspruchshöhe; sodann wendet sich der Beklagte aber auch noch gegen die Rechtsansicht des Berufungsgerichtes, er habe die Bürgschaftserklärung im Hinblick auf § 114 ASVG im Eigenintere…