Spruch Der Revision wird, soweit sie sich gegen die Abweisung des Leistungsbegehrens richtet, nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden in diesem Umfang als Teilurteil bestätigt. Insoweit bleibt die Kostenentscheidung dem Endurteil vorbehalten. II. den Beschluß gefaßt: Insoweit sich d…
Text Entscheidungsgründe: Bei einem öffentlichen Straßenbauprojekt der Klägerin erzwangen Demonstranten einen Baustopp. Es entstanden Stehzeiten des beauftragten Bauunternehmens. Die Vorinstanzen gingen (ua) von dem im Revisionsverfahren nicht mehr strittigen Sachverhalt aus, wie ihn das Berufungsgerich…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und hinsichtlich des Feststellungsbegehrens im Sinne einer Aufhebung der Entscheidungen der Vorinstanzen zur Verfahrensergänzung auch berechtigt. Im vorliegenden Demonstrationsschadensfall ist die Klärung einer Reihe grundsätzlicher Rechtsfragen des Schadenersatzrechtes er…