JudikaturJustizRS0111799

RS0111799 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Februar 2023

Derjenige, dem das Kind zur Pflege und Erziehung anvertraut ist (auch die Pflegeeltern), kann das Recht, ein minderjähriges Kind auf Urlaubsreisen oder sonstige kürzere Aufenthalte ins Ausland mitzunehmen und zu diesem Zweck die notwendigen Reisedokumente (Pass oder Passersatz) für das Kind zu beschaffen mit Hilfe des Pflegschaftsgerichtes durchsetzen, sofern nicht die in Aussicht genommenen Reisen dem Wohl des Kindes abträglich sind oder dessen Interessen in psychischer oder physischer Hinsicht nachteilig beeinflussen. Maßgeblich ist das Kindeswohl.