Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 2.018,88 EUR (darin enthalten 336,48 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Versicherungsgesellschaft ist Haftpflichtversicherer jenes Architekten, der mit der Planung, Erarbeitung der Baugenehmigung sowie der Bauaufsicht für den Neubau eines Seniorenheims beauftragt war. Mit Bescheid des Bürgermeisters der beklagten Gemeinde vom 21. 4. 19…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Klägerin ist zulässig, aber nicht berechtigt. Wenngleich seit der Entscheidung zu 1 Ob 362/98m (= SZ 72/29) klargestellt ist, dass den vom Bauwerber geltend gemachten Ansprüchen wegen antragsgemäßer Bewilligung fehlerhafter Bauvorhaben der Haftungsausschluss des § 2 Abs 2 AHG nicht …