JudikaturJustizRS0111757

RS0111757 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. November 2022

Erheben die Partei und der auf ihrer Seite beigetretene Nebenintervenient Berufung, ist die Pauschalgebühr (bei identem Streitgegenstand) nur einmal zu entrichten.

Entscheidungen
5