Spruch Beiden Revisionen wird Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, den klagenden Parteien den Betrag von 1,402.026,89 S samt 5 % Zinsen aus 1,166.163,96 S seit 12. 2. 1997, aus 195.444,50 S seit 10. 11. 1997 …
Text Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei wurde mit dem Bundesgesetz betreffend Maßnahmen im Bereich der Bundesstraßengesellschaften, BGBl Nr 826/1992, durch Verschmelzung zweier Bundesstraßenaktiengesellschaften gegründet. § 10 Abs 3 dieses Gesetzes sieht vor, dass der Bundesminister für wirtschaf…
Rechtliche Beurteilung Die Revisionen der Beklagten und ihrer Nebenintervenientin sind zulässig, weil das Berufungsgericht die Passivlegitimation der Beklagten unrichtig beurteilt hat; sie sind auch berechtigt. Die Revisionswerber weisen zutreffend darauf hin, dass nach § 10 Abs 4 des Bundesgesetzes betreffend Maßnahmen…