Spruch Dem außerordentlichen Revisionsrekurs der beklagten Partei wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 1.821,24 EUR (darin 303,54 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten der Revisionsrekursbeantwortung zu ersetzen.…
Text Begründung: Mit der am 7. September 2011 beim Landesgericht Wels eingebrachten Klage begehrt die klagende Partei , die ihren Sitz in Österreich hat, von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Montenegro hat, die Zahlung von 32.720,48 EUR sA. Die in A***** im Sprengel des Bezirksgerichts Eferding in…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs sei im Hinblick auf die Einzelfallbezogenheit unzulässig. Gegen diese Entscheidung richtet sich der außerordentliche Revisionsrekurs der beklagten Partei aus dem Revisionsrekursgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung mit dem Antrag auf Wiederherstellung des Beschlusses des …